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Grundsteuer - Ausnahmen von der Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuererklärung (BayLfSt)
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) äußert sich zu Ausnahmen von der Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuererklärung für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 (.1.1-1/17 St35).