2. Verlängerung der Abgabefrist für die Grundsteuererklärung
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit um drei Monate bis 31. Januar 2023 verlängert.
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit um drei Monate bis 31. Januar 2023 verlängert.