BVerfG: Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig

Mit der am 18. August veröffentlichten Entscheidung stellt das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des bundesgesetzlichen Zinssatzes für Steuerzahlungen und –erstattungen fest, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2014 ein Zinssatz von monatlich 0,5 % zugrunde gelegt wird. Für Verzinsungszeiträume bis zum 31. Dezember 2018 gilt die Vorschrift dennoch unverändert fort.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Zurück