Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben
Im oben genannten BMF-Schreiben vom 30.06.2021 werden die Anforderungen an Bewirtungen von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb für eine steuerliche Anerkennung als Betriebsausgaben festgelegt. Auf folgende Punkte wird dabei insbesondere eingegangen:
- Inhalt der Bewirtungsrechnung
- Erstellung der Bewirtungsrechnung
- Digitale oder digitalisierte Bewirtungsrechnungen und –belege
- Bewirtungen im Ausland
- Anwendungsregelung
Das BMF-Schreiben in voller Länge finden Sie hier.