Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben

Im oben genannten BMF-Schreiben vom 30.06.2021 werden die Anforderungen an Bewirtungen von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb für eine steuerliche Anerkennung als Betriebsausgaben festgelegt. Auf folgende Punkte wird dabei insbesondere eingegangen:

  • Inhalt der Bewirtungsrechnung
  • Erstellung der Bewirtungsrechnung
  • Digitale oder digitalisierte Bewirtungsrechnungen und –belege
  • Bewirtungen im Ausland
  • Anwendungsregelung

Das BMF-Schreiben in voller Länge finden Sie hier.

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