7. Homeoffice-Pflicht endet zum 30.3.2022
Der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder vereinbarten in der Ministerpräsidentenkonferenz am 16.2.2022 Öffnungsschritte in einem Drei-Stufen-Plan von grundsätzlicher Bedeutung.
Dazu gehört im dritten und letzten Schritt ab dem 20.3.2022 der Entfall aller tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Danach entfallen auch die verpflichtenden Homeoffice-Regelungen. Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt (z. B. bei Tätigkeit in Großraumbüros).
Fälligkeitstermine |
Fällig am
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Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli-Zuschlag (mtl.) | 11.4.2022 |
Sozialversicherungsbeiträge | 27.4.2022 |
Basiszinssatz
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seit 1.7.2016 = - 0,88 %
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nach § 247 Abs. 1 BGB
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1.1.2015 – 30.6.2016 = - 0,83 % |
maßgeblich für die Berechnung | 1.7. – 31.12.2014 = - 0,73 % |
von Verzugszinsen | 1.1. – 30.6.2014 = - 0,63 % |
Ältere Basiszinssätze finden Sie im Internet unter: http://www.bundesbank.de/Basiszinssatz |
Verzugszinssatz | Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern | Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte |
ab 1.1.2002 | Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen bis 28.7.2014) |
Basiszinssatz + 8 Prozentpunkte |
(§ 288 BGB) | Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen ab 29.7.2014) |
Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte zzgl. 40 € Pauschale |
Verbraucherpreisindex (2015 = 100) |
2022 |
Januar = 111,5
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2021 |
Dezember = 111,1 |
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Ältere Verbraucherpreisindizes finden Sie im Internet unter: https://www.destatis.de - Konjunkturindikatoren - Verbraucherpreisindex |
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