8. Aufbewahrungsfristen
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden sind oder der Buchungsbeleg entstanden ist. Im Einzelnen können nachfolgend aufgezeigte Unterlagen nach dem 31.12.2020 vernichtet werden:
» Aufbewahrungsfrist 10 Jahre*: Bücher, Inventare, Bilanzen, Rechnungen und Buchungsbelege (Offene-Posten-Buchführung) – d. h. Bücher mit Eintragung vor dem 1.1.2011, Bilanzen und Inventare, die vor dem 1.1.2011 aufgestellt sind, sowie Belege mit Buchfunktion.
» Aufbewahrungsfrist 6 Jahre*: Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sowie Kopien von abgesandten Handels- und Geschäftsbriefen, sonstige Unterlagen – d. h. Unterlagen und Lohnkonten, die vor dem 1.1.2015 entstanden sind.
* Dies gilt nicht, soweit Bescheide noch nicht endgültig und Rechtsbehelfs- oder Klageverfahren anhängig sind.
Bitte beachten Sie! Auch Privatpersonen sind verpflichtet, Rechnungen und Belege über steuerpflichtige Leistungen 2 Jahre lang aufzubewahren. Das gilt für Steuerpflichtige, die handwerkliche Arbeiten im Haus und am Grundstück – wie z. B. bauliche und planerische Leistungen sowie Reinigungs-, Instandhaltungs- oder Gartenarbeiten – beauftragt haben.
Steuerpflichtige, bei denen die positiven Überschusseinkünfte mehr als 500.000 € betragen, müssen die Aufzeichnungen und Unterlagen über die den Überschusseinkünften zugrunde liegenden Einnahmen und Werbungskosten 6 Jahre aufbewahren.
Fälligkeitstermine |
Fällig am
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Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli-Zuschlag (mtl.) | 11.1.2021 |
Sozialversicherungsbeiträge | 27.1.2021 |
Basiszinssatz
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seit 1.7.2016 = - 0,88 %
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nach § 247 Abs. 1 BGB
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1.1.2015 – 30.6.2016 = - 0,83 % |
maßgeblich für die Berechnung | 1.7. – 31.12.2014 = - 0,73 % |
von Verzugszinsen | 1.1. – 30.6.2014 = - 0,63 % |
Verzugszinssatz | Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern | Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte |
Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen bis 28.7.2014) |
Basiszinssatz + 8 Prozentpunkte | |
Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen ab 29.7.2014) |
Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte zzgl. 40 € Pauschale |
Verbraucherpreisindex | 2020 | Oktober = 105,9 September = 105,8 August = 106,0 Juli = 106,1 Juni = 106,6 Mai = 106,0 April = 106,1 März = 105,7 Februar = 105,6 Januar = 105,2 |
2019 | Dezember = 105,8 November = 105,3 |