
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
Sehr geehrte Damen und Herren,
im oben genannten BMF-Schreiben vom 17.03.2022 wird die steuerliche Förderung zahlreicher Hilfsmaßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten, die in der Zeit vom 24.02.2022 bis zum 31.12.2022 geleistet werden, aufgezeigt.
Auf folgende Punkte wird dabei besonders eingegangen:
- Spendenabzug
- Spendenaktionen steuerbegünstigter Körperschaften
- Vorübergehende Unterbringung von Kriegsgeschädigten durch steuerbegünstigte Körperschaften und jPdöR
- Sponsoring Maßnahmen von Unternehmen
- Arbeitslohnspenden und Verzicht auf Aufsichtsratsvergütungen
- Umsatzsteuererleichterungen
- Schenkungsteuer
Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei |
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