Vereinsnewsletter
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz vom 10. März 2021, BGBl. I S. 330 hat der Gesetzgeber die Gewährung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in Höhe von 7 % für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken über den 30. Juni 2021 hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Hilfreiche Informationen rund um die Corona-Pandemie finden Sie ab sofort auch in unserem tagesaktuellen Blog.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei
HPS I Hemberger Prinz Siebenlist GmbH & Co. KG
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