Die neue Grundsteuer
Haus- und Grundstücksbesitzer aufgepasst!
Bis zum 01.10.2022 müssen die erforderlichen Daten zur Neubewertung aller Grundstücke für die Grundsteuer ab 2025 elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden!
Wir helfen Ihnen gerne dabei!
HPS // DIE KANZLEI
Wir bewerten,
beraten, agieren.
Für Sie.
HPS | Hemberger Prinz Siebenlist ist eine überregional tätige Kanzlei für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung. Als mittelständisches Unternehmen erfüllen wir höchste Ansprüche an Qualität, Vertrauen und Effizienz. Wir verstehen uns als Dienstleister – Sie als MandantIn stehen im Mittelpunkt all unserer Tätigkeiten.
Wenn Sie uns Ihr Vertrauen schenken, erstellen wir für Sie auf Wunsch Lohn- und Finanzbuchhaltungen, beraten Sie in steuerlichen Belangen, der Wirtschaftsprüfung und vielen weiteren Dienstleistungen zur Optimierung betriebswirtschaftlicher Abläufe.
Durch unsere langjährige praktische Erfahrung gelingt es uns in der Regel, einen Mehrwert für Sie zu generieren.

HPS // KOMPETENZEN
Wirtschaft, Steuern, Unternehmen.
Alles gut.
Steuerberatung zählt zum Kernbereich von HPS Hemberger Prinz Siebenlist. Die fortschreitende Globalisierung lässt regionale und überregionale Märkte enger zusammenwachsen. Unsere Steuerberatungsleistungen finden Sie hier.
Wir übernehmen auf Wunsch die komplette fachliche und technische Abwicklung der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Hier finden Sie eine Zusammenstellung unserer Lohn- und Finanzbuchaltungsleistungen.
Nutzen Sie hierbei z. B. unsere digitale Schnittstelle, die die steuerrelevanten Tätigkeiten und Verpflichtungen umfassend erleichtern.
Das Tätigkeitsfeld von HPS Hemberger Prinz Siebenlist umfasst im Bereich der Wirtschaftsprüfung das gesamte Spektrum der berufsüblichen Leistungen. Näheres zur Wirtschaftsprüfung finden Sie hier.
Erfolgreiche Unternehmer begründen ihren Erfolg auf die Fähigkeit, richtige Entscheidungen zu treffen. Das hängt aber nicht allein von der eigenen Leistungsfähigkeit ab, sondern auch davon, wie gut der beratende Partner ist. Unsere Unternehmensberatung hilft Ihnen hier weiter.

HPS // ZIELGRUPPEN
Öffentlich, privat, gemeinnützig –
gemeinsam mehr erreichen.
Neben vor allem mittelständischen Unternehmen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden liegt unser Schwerpunkt auf der Prüfung und Beratung von Non-Profit Unternehmen. Hierzu gehören Alten- und Pflegeheime, Schulen, Krankenhäuser, Körperschaften des öffentlichen Rechts ebenso wie Werkstätten für behinderte Menschen und Integrationsfirmen sowie ähnliche Einrichtungen.
Langjährige Erfahrung in der Beratung von Apothekern, Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und sonstigen Heilberufen zeichnen unsere Kanzlei im Bereich des Gesundheitswesens aus.
Besondere Expertise zeigen der Steuerberater Ernst Siebenlist sowie der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Sebastian Prinz. Beide sind zertifizierte Fachberater im Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven).

HPS // SERVICE
Digitalisierung
zu Ihrem Vorteil
nutzen.
Nutzen Sie unser Tool «DATEV Unternehmen online» – es schafft unkompliziert unf effizient individuelle Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns.
Buchführung und Lohnabrechnung werden dadurch wesentlich vereinfacht, übersichtlicher und dadurch effizienter.

HPS // MITARBEITER
Sie suchen
Herausforderungen,
wir bieten
Erfolg.
Wenn Sie Interesse an einem interessanten, abwechslungsreichen und fordernden Arbeitsplatz haben, Sind Sie bei uns richtig. In diesen aktuell angespannten Zeiten ist Kompetenz und Know-How wichtiger denn je.
Informieren Sie sich über aktuelle Stellenangebote hier.
Bei Interesse nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Sie!
HPS | Aktuelle Informationen
Grundsteuer - Ausnahmen von der Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuererklärung (BayLfSt)
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) äußert sich zu Ausnahmen von der Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuererklärung für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 (.1.1-1/17 St35).
Newsletter 04/2022
- Bundesregierung plant 10 Entlastungspunkte für Bürgerinnen und Bürger
- Verlängerung der Corona- Hilfen bis 30.6.2022
- Viertes Corona-Steuerhilfegesetz auf den Weg gebracht
- Minijobgrenze und Mindestlohn sollen ab dem 1.10.2022 steigen
- Gesetzliche Senkung des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen
- Finanzgericht Münster hat Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge
- Homeoffice-Pflicht endet zum 30.03.2022
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
- Spenden
- Maßnahmen steuerbegünstigter Körperschaften zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
- Vorübergehende Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine
- Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen
- Lohnsteuer
- Aufsichtsratsvergütungen
- Umsatzsteuer
- Schenkungsteuer
Weiterlesen … Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
Newsletter 12/2021
- Entscheidung zur Besteuerung von Renten landet vor dem Bundesverfassungsgericht
- Angabe des Zeitpunkts der Leistung in Rechnungen
- Finanzämter setzen bis auf Weiteres keine Zinsen mehr fest
- Steuerpflichtiger Schadensersatz wegen Prospekthaftung
- Handlungsempfehlungen und Gestaltungshinweise zum Jahresende
BVerfG: Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig
Mit der am 18. August veröffentlichten Entscheidung stellt das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des bundesgesetzlichen Zinssatzes für Steuerzahlungen und –erstattungen fest.