KASSEN
MELDUNG
Die Meldepflicht von elektronischen Kassensystemen beginnt

Foto von Simon Kadula auf Unsplash

Foto von Clay Banks auf Unsplash

Worum geht es?

Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine gesetzlich verpflichtende Meldepflicht für alle elektronischen Kassensysteme mit zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) in Kraft. Die Nutzung elektronischer Kassensysteme ohne TSE sowie der Verkauf von Kassen, die nicht TSE-fähig sind, ist seit 2020 gemäß § 146a AO untersagt.

Für Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, besteht eine Übergangsregelung: Diese müssen spätestens bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden. Für neu angeschaffte Systeme gilt ab diesem Datum eine Meldefrist von einem Monat nach Anschaffung.

HPS unterstützt Sie gerne bei der gesetzeskonformen Meldung Ihrer Kassensysteme. Ab Anfang 2025 stellen wir Ihnen ein Formular zur Verfügung, mit dem Sie uns Ihre Daten schnell und unkompliziert übermitteln können. Alternativ können Sie die Meldung selbstständig über Ihr Konto bei Mein ELSTER durchführen.

Foto von Jaelynn Castillo auf Unsplash

Pflichten und Fristen

Die folgenden Informationen sind mit einem amtlich vorgeschriebenen Formular zu übermitteln:

  • Name und Steuernummer des Steuerpflichtigen
  • Art der zertifizierten TSE
  • Art, Anzahl und Seriennummer der verwendeten Kassensysteme
  • Datum der Anschaffung (oder Außerbetriebnahme)
  • (Grund der Außerbetriebnahme)

Anschaffungen oder Außerbetriebnahmen von elektronische Kassensysteme müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden. Die Finanzverwaltung gewährt jedoch eine Übergangsfrist für vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte Systeme. Mitteilungspflichtig sind nur die zum jeweiligen Zeitpunkt aktuellen Systeme; vergangene Außerbetriebnahmen unterliegen nicht der Meldepflicht. Somit gelten folgende Fristen:

  • Für vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte Kassensysteme: Meldung bis spätestens 31. Juli 2025
  • Für ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte Kassensysteme oder Außerbetriebnahmen: Meldung innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme
Foto von NordWood Themes auf Unsplash

Durchführung der Meldung

Meldung über das HPS-Formular

Nutzen Sie unseren Service, um die Meldung Ihrer Kassensysteme schnell und unkompliziert durchzuführen. Mit dem HPS-Formular können Sie entweder Ihre Meldedaten direkt eingeben oder eine XML-Datei mit den exportierten Kassendaten hochladen.

Hinweis: Informationen zur Erstellung einer XML-Datei für das TSE-Meldeverfahren finden Sie in der Anleitung Ihrer Kassensoftware oder beim jeweiligen Hersteller.

Ab Anfang 2025 können Sie uns auch direkt hier auf der Website Ihre Angaben zusenden.
Wir kümmern uns dann um alles Weitere.

Meldung über Mein ELSTER

Wenn Sie ein Konto bei Mein ELSTER besitzen, können Sie die Meldung auch eigenständig vornehmen. Nutzen Sie dazu die Ausfüllanleitung des Bundesministeriums der Finanzen: