
Worum geht es?
Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine gesetzlich verpflichtende Meldepflicht für alle elektronischen Kassensysteme mit zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) in Kraft. Die Nutzung elektronischer Kassensysteme ohne TSE sowie der Verkauf von Kassen, die nicht TSE-fähig sind, ist seit 2020 gemäß § 146a AO untersagt.
Für Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, besteht eine Übergangsregelung: Diese müssen spätestens bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden. Für neu angeschaffte Systeme gilt ab diesem Datum eine Meldefrist von einem Monat nach Anschaffung bzw. Außerbetriebnahme.
HPS unterstützt Sie gerne bei der gesetzeskonformen Meldung Ihrer Kassensysteme. Übermitteln Sie uns einfach die erforderlichen Daten und wir kümmern uns um den Rest. Alternativ können Sie die Meldung selbstständig über Ihr Konto bei Mein ELSTER durchführen.

Pflichten und Fristen
Die folgenden Informationen sind mit einem amtlich vorgeschriebenen Formular zu übermitteln:
- Name und Steuernummer des Steuerpflichtigen
- Art der zertifizierten TSE
- Art, Anzahl und Seriennummer der verwendeten Kassensysteme
- Datum der Anschaffung (oder Außerbetriebnahme)
- (Grund der Außerbetriebnahme)
Anschaffungen oder Außerbetriebnahmen von elektronische Kassensysteme müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden. Die Finanzverwaltung gewährt jedoch eine Übergangsfrist für vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte Systeme. Mitteilungspflichtig sind nur die zum jeweiligen Zeitpunkt aktuellen Systeme; vergangene Außerbetriebnahmen unterliegen nicht der Meldepflicht. Somit gelten folgende Fristen:
- Für vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte Kassensysteme: Meldung bis spätestens 31. Juli 2025
- Für ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte Kassensysteme oder Außerbetriebnahmen: Meldung innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme

Durchführung der Meldung
Meldung über HPS
Nutzen Sie unseren Service, um die Meldung Ihrer Kassensysteme schnell und unkompliziert durchzuführen.
1. Versand per E-Mail:
Bitte prüfen Sie zunächst, ob Ihr Kassensystem die erforderlichen Meldedaten im XML- oder PDF-Format exportieren kann. Falls ja, senden Sie die exportierte Datei einfach per E-Mail an:
kassenmitteilung@kanzlei-hps.de
2. Online-Formular:
Sofern kein Export möglich ist, können Sie Ihre Kassendaten alternativ über unser Online-Formular übermitteln. Dort haben Sie die Möglichkeit, die Meldedaten manuell einzugeben oder – falls vorhanden – eine XML-Datei hochzuladen.
Wir übernehmen die Weiterleitung Ihrer Angaben an das zuständige Finanzamt.
Hinweis:
Informationen zur Erstellung einer XML- oder PDF-Datei für das TSE-Meldeverfahren entnehmen Sie bitte der Anleitung Ihrer Kassensoftware oder wenden Sie sich direkt an den Hersteller.
Meldung über Mein ELSTER
Wenn Sie über ein Benutzerkonto bei Mein ELSTER verfügen, können Sie die Meldung Ihres Kassensystems auch eigenständig online vornehmen. Dabei haben Sie die Möglichkeit, eine XML- oder PDF-Datei hochzuladen oder die Meldedaten manuell einzugeben.
Für die manuelle Eingabe empfehlen wir die Ausfüllanleitung des Bundesministeriums der Finanzen, die Sie unter folgendem Link finden: