
HPS | DIE KANZLEI
Wir beraten,
bewerten, agieren
und arbeiten –
für Sie.
HPS | Hemberger Prinz Siebenlist ist eine überregional tätige Kanzlei für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung. Als mittelständisches Unternehmen erfüllen wir höchste Ansprüche an Qualität, Vertrauen und Effizienz. Wir verstehen uns als Dienstleister – Sie als MandantIn stehen im Mittelpunkt all unserer Tätigkeiten. Unser Mehrwert.
Wenn Sie uns Ihr Vertrauen schenken, erstellen wir für Sie auf Wunsch Lohn- und Finanzbuchhaltungen, beraten Sie in steuerlichen Belangen, der Wirtschaftsprüfung und vielen weiteren Dienstleistungen zur Optimierung betriebswirtschaftlicher Abläufe.
Durch unsere langjährige praktische Erfahrung gelingt es uns in der Regel, einen Mehrwert für Sie zu generieren.
HPS | KOMPETENZEN
Wirtschaft, Steuern, Unternehmen.
Alles gut.
STEUERBERATUNG zählt zum Kernbereich der Kanzlei HPS.
Start-up, Familienunternehmen, Internationale Steuerberatung, Nachfolgeplanung, Handel und Handwerk, Ärzte, Heilberufe und Apotheker sowie Ingenieure und Privatpersonen. In einer fortschreitenden Komplexität des Steuerrechts lassen wir Sie nicht allein und sorgen für den nötigen Durchblick. Unsere Steuerberatungsleistungen finden Sie hier.
Wir übernehmen auf Wunsch auch vollumfänglich die fachliche und technische Abwicklung Ihrer Lohn- und Finanzbuchhaltung. Hier finden Sie eine Zusammenstellung unserer Lohn- und Finanzbuchaltungsleistungen.
Profitieren Sie hierbei von unseren digitalen Schnittstellen, die Ihre steuerrelevanten Tätigkeiten und Verpflichtungen umfassend erleichtern.
WIRTSCHAFTSPRÜFUNG heißt für uns Vertrauen schaffen - damit Sie und Ihre Partner sich auf Ihre Zahlen verlassen können. Näheres zur Wirtschaftsprüfung finden Sie hier.
Erfolgreiche Unternehmer begründen ihren Erfolg auf der Fähigkeit richtige Entscheidungen zu treffen. Das hängt aber nicht allein von der eigenen Leistungsfähigkeit ab, sondern auch davon, wie gut der beratende Partner ist. Wir bieten Ihnen daher kompetente und erfahrungsreiche Unterstützung in der Unternehmensplanung und in der Strukturierung Ihrer Finanzierungen.
#start-ups - Pitch-Decks sind für uns kein Fremdwort.
HPS | ZIELGRUPPEN
Mehrwert – das erreichen wir gemeinsam.
Neben den mittelständischen (vorwiegend familiengeführten) Unternehmen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden liegt unser Schwerpunkt auf der Prüfung und Beratung von Non-Profit Unternehmen. Hierzu gehören insbesondere gemeinnützige Körperschaften wie Vereine, gGmbH´s, gAG´s, gemeinnützige Stiftungen, kirchliche Einrichtungen sowie Familienstiftungen ebenso Zweckverbände, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Langjährige Erfahrung in der Beratung von Apothekern, Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und sonstigen Heilberufen zeichnen unsere Kanzlei im Bereich des Gesundheitswesens aus.
Besondere Expertise zeigen der Steuerberater Ernst Siebenlist sowie der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Sebastian Prinz. Beide sind zertifizierte Fachberater im Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven).

HPS | MITARBEITER
Wir suchen Kompetenz,
Sie suchen Herausforderungen.
Wenn Sie Interesse an einem interessanten, abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit Entwicklungspotential haben, Sind Sie bei uns richtig. In diesen aktuell angespannten Zeiten ist Kompetenz und Know-How wichtiger denn je.
Wir suchen aktuell:
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Wir freuen uns auf Sie!
HPS | Aktuelle Informationen
Grundsteuer - Ausnahmen von der Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuererklärung (BayLfSt)
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) äußert sich zu Ausnahmen von der Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuererklärung für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 (.1.1-1/17 St35).
Newsletter 04/2022
- Bundesregierung plant 10 Entlastungspunkte für Bürgerinnen und Bürger
- Verlängerung der Corona- Hilfen bis 30.6.2022
- Viertes Corona-Steuerhilfegesetz auf den Weg gebracht
- Minijobgrenze und Mindestlohn sollen ab dem 1.10.2022 steigen
- Gesetzliche Senkung des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen
- Finanzgericht Münster hat Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge
- Homeoffice-Pflicht endet zum 30.03.2022
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
- Spenden
- Maßnahmen steuerbegünstigter Körperschaften zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
- Vorübergehende Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine
- Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen
- Lohnsteuer
- Aufsichtsratsvergütungen
- Umsatzsteuer
- Schenkungsteuer
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Newsletter 12/2021
- Entscheidung zur Besteuerung von Renten landet vor dem Bundesverfassungsgericht
- Angabe des Zeitpunkts der Leistung in Rechnungen
- Finanzämter setzen bis auf Weiteres keine Zinsen mehr fest
- Steuerpflichtiger Schadensersatz wegen Prospekthaftung
- Handlungsempfehlungen und Gestaltungshinweise zum Jahresende
BVerfG: Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig
Mit der am 18. August veröffentlichten Entscheidung stellt das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des bundesgesetzlichen Zinssatzes für Steuerzahlungen und –erstattungen fest.